Landratsamt wehrt sich gegen Vorwürfe wegen Bauarbeiten an Wildbach

Landtags-SPD fordert Aufklärung von Umweltminister Glauber

Nach den nicht genehmigten Baggerarbeiten am geschützten Rappenalpbach im Allgäu bei Oberstdorf wehrt sich das Landratsamt Oberallgäu gegen Vorwürfe, einer Umweltzerstörung zugeschaut zu haben. Die Kreisbehörde in Sonthofen wirft dagegen der Alpgenossenschaft, die die Bauarbeiten ausgeführt hat, vor, sich nicht an Absprachen gehalten zu haben.

Die Genossenschaft hatte in dem Naturschutzgebiet den Wildbach nach bisherigen Ermittlungen durch Baggerarbeiten auf einer Länge von 1,6 Kilometern massiv umgestaltet. Umweltverbände sprechen von Naturzerstörung, die Polizei ermittelt gegen einen Verantwortlichen.

Die Landtags-SPD forderte am Donnerstag Aufklärung von Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler), welche Rolle die Kreisbehörde bei den Bauarbeiten gespielt habe und warum bei „der Umweltzerstörung im Rappenalptal so lange zugeschaut wurde“. Fraktionschef Florian von Brunn betonte, dassExperten zweifelten, ob der Bach jemals wieder in seinem ursprünglichen Zustand wiederhergestellt werden kann. Auch die Grünen im Landtag kritisierten, dass bislang „maximal die halbe Wahrheit auf dem Tisch“ liege.

Nach dem Bekanntwerden der mutmaßlich illegalen Begradigung des Wildbachs hatte das Landratsamt im November erklärt, dass „lediglich vereinzelte, punktuelle Gewässerunterhaltungsmaßnahmen abgestimmt“ gewesen seien. Erst am Donnerstag legte die Behörde weitere Details vor, wonach sie seit Ende August mit der Genossenschaft im Gespräch gewesen sei.

„Genossenschaft setzte
Arbeiten trotz Verbots fort“

Hintergrund war demnach ein Unwetter, das im Sommer im Bereich des Alpenbachs Uferflächen verwüstet habe. Es seien dann kurzfristige Maßnahmen an vier Stellen besprochen worden, die keiner wasserrechtlichen Erlaubnis bedurften. Die später stattgefundenen Arbeiten seien dann aber nicht abgestimmte „massive Veränderungen“ an dem Bach gewesen. Die Genossenschaft habe die Arbeiten auch trotz eines zwischenzeitlichen Verbots fortgesetzt.

Die Genossenschaft hatte zwischenzeitlich wegen des Streits um den Gewässerausbau auch einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht in Augsburg eingereicht. Die Richter gaben dem Landratsamt aber insofern Recht, dass es für die tatsächlich stattgefundenen Baggerarbeiten kein Genehmigungsverfahren gegeben habe, und lehnten den Eilantrag ab. Die Kreisbehörde kündigte an, dass sie nun Sofortmaßnahmen in die Wege leiten werde. (dpa/EUWID)   ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -