E-Paper 6/2023

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Themen der Printausgabe

Detaillierte Themenübersicht Ausgabe 6/2023

Auf dem Titel: Eine Wasserschutzgebietsverordnung muss im Hinblick auf ein Verbot zwischen den verschiedenen Methoden bei der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen unterscheiden. Das geht aus einem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hervor, mit dem es einen entsprechenden Passus in der Wasserschutzgebietsverordnung (WSVO) Marienhafe-Siegelsum des Landkreises Aurich für unwirksam erklärt hat. Es sei tragfähig zu begründen, weshalb ein Verbot über Fracking-Maßnahmen hinaus auch für den konventionellen Bergbau außerhalb der Fracking-Technologie gelten soll.

Außerdem: Die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN), BUND Berlin, GRÜNE LIGA Berlin, das Museum für Naturkunde Berlin, NABU Berlin und a tip:tap wollen mit dem jetzt gegründeten Wassernetz Berlin den Gewässerschutz in allen Bezirken stärken. Ziel sei, bis 2026 die dringende Verbesserung der Wasserläufe, Seen und des Grundwassers in der Stadt voranzubringen, berichtet der BUND Berlin.

Weitere Inhalte:

  • Bodenversiegelung auf dem Land als Faktor für schlechtere Wasserqualität unterschätzt
  • Projekt „NaReFil“ der FH Münster arbeitet an Optimierung von Regenklärbecken
  • Titicacasee von Global Nature Fund zum „Bedrohten See des Jahres 2023“ erklärt
Ausgabe 6/2023 | 07.02.2023